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Ab diesem Monat können die ersten Rechnungen mit dem neuen Einzahlungsschein versendet werden. Dieser enthält neu einen QR-Code und der gesamte Beleg wird nun QR-Rechnung genannt. Näheres erfahren Sie hier. Sage Schweiz stellt ebenfalls ein Dokument für die Erfassung mit Sage 50 Extra zur Verfügung. Die genauen Voraussetzungen erfahren Sie bei uns.
- Roger Graber
Die Lohnbuchhaltung ist zu aktualisieren. Die Beiträge der AHV werden erstmals seit über 40 Jahren angehoben. Die Erhöhung beträgt 0.3%. Der Beitragssatz wird zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt und beträgt neu je 5.275%. In den Kantonen St. Gallen, Basel-Stadt und Freiburg gibt es auch Änderungen bei den Familienzulagen. Die übrigen Ansätze der gesetzlichen Sozialleistungen bleiben gleich. Bei den übrigen Versicherungen (Unfall, Unfallzusatz, Krankentaggeld) sind die Meldungen der Versicherungsgesellschaften per Ende Jahr gut zu studieren.
Alles über den Jahreswechsel in der Lohnbuchhaltung von Sage 50 Extra erfahren Sie hier.
- Roger Graber
Das Corona Virus hat nicht nur Einfluss auf unser tägliches Leben sondern auch auf unsere Lohnabrechnung. Sehr viele Betriebe haben die Voranmeldung für 'Kurzarbeit' eingereicht. Nun müssen Sie mit der nächsten Lohnabrechnung auch diese Ausfallstunden korrekt verarbeiten. Dazu haben wir ein Dokument erarbeitet welches Sie bei der Lohn Verarbeitung mit Sage 50 Extra unterstützen soll. Sollte es noch Änderungen geben werden diese laufend hochgeladen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei.
- Roger Graber
Die Kurzarbeitsentschädigung ist auch auf der Mehrwertsteuerabrechnung unter der Ziffer 910 aufzuführen. Dabei handelt es sich um einen Ertrag welcher aber mangels Leistung nicht mit Mwst abzurechnen ist. Die Entschädigung führt auch zu keiner Vorsteuerkürzung. Offiziell findet man dies bei der Estv unter 'Massnahmen aufgrund COVID-19 Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuer'.
- Roger Graber
Die Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs (ISO20022) beinhaltet auch die Abschaffung der über 100 jährigen Einzahlungsscheine. Dafür wurde die QR-Rechnung entwickelt. Der QR-Code ist nun bekannt und die ersten QR-Rechnungen können ab dem 30. Juni 2020 verarbeitet werden. Ab diesem Datum sollte die Kreditorenbuchhaltung diese Rechnungen am Besten digital verarbeiten können (Aktualisierung der Software und der Lesegeräte nicht vergessen). Zudem muss auch die Fakturierungssoftware innerhalb einer Übergangsfrist aktualisiert werden. Früher war von einer Übergangsfrist von 2 Jahren, also bis 2022, die Rede. Solange wird es bestimmt auch noch die 'alten' Einzahlungsscheine geben. Näheres erfahren Sie hier.
- Roger Graber
Infolge der diversen Änderungen der eidg. Mwst (Steuersätze und Gesetz per 01.01.2018) sind auch Anpassungen in der Software nötig. Sage Schweiz liefert für diese Anpassungen ein Mwst-Konvertierungstool 2017 für die automatische Anpassung der Steuersätze, Kontoverknüpfungen und Mwst-Formular für Sage 50 Version 2017 aus. Die Beschreibung dazu, finden Sie in der ‚Anleitung_MWST_Konverter_2017‘. Auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze können sich ändern und müssen überprüft werden.
Wichtig! Das Mwst-Abrechnungsformular ändert bereits für das 4. Quartal 2017 und wird nochmals textlich angepasst für die Abrechnungen ab dem 01.01.2018.
- Roger Graber
Der Standard ISO 20022 im Zahlungsverkehr nähert sich mit grossen Schritten. Vor allem die PostFinance treibt ihr Projekt voran, da sie per 31.12.2017 alle Kunden umgestellt haben möchten. Die Banken folgen dann bis spätestens 30.06.2018. Was bedeutet dies für die Sage 50 Kunden. Sage Schweiz ist bei dieser Harmonisierung als Buchhaltungssoftware Vertreter an vorderster Front mit dabei. Sie finden hier eine detaillierte Beschreibung und eine Übersicht über die benötigten Versionen.
Folgende Formate werden durch neue Formate ersetzt:
Aktuell |
Neu |
Bedeutung |
Verwendung |
---|---|---|---|
DTA/EZAG
|
Pain.001
|
Payment Initiation Customer Credit Transferinitiation |
Zahlungsauftrag Auftragsanlieferung |
-
|
Pain.002
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Payment Initiation Customer Payment Status Report
|
Statusmeldung, informiert schrittweise über die Verarbeitung der Aufträge mit pain.001 und pain.008 |
LSV+
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Pain.008
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Payment Initiation Customer Direct Debit Initiation |
Lastschriftenauftrag
|
MT942
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Camt.052
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Cash Management Bank to Customer Accont Report Intraday |
Abruf von Itraday Kontoumsätzen
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MT940
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Camt.053
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Cash Management Bank to Customer Statement End-of-day |
Kontoauszug am Tagesende strukturierte Alternative zum SWIFT-Kontoauszug |
BESR/VESR
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Camt.054
|
Cash Management Bank to Customer Debit Credit Notification |
Anzeige von gebuchten Zahlungen Belastungs-/Gutschriftenanzeige |
Die Umstellung auf den neuen Einzahlungsscheines mit QR-Code folgt dann zwischen 2019 und 2020.
- Roger Graber
In vier Bereichen des Schweizer Zahlungsverkehrs werden die Verfahren standardisiert und harmonisiert: Überweisungen, Lastschriften, Avisierungen/Reporting sowie Einzahlungsscheine. Mit dem neuen Standard ISO 20022 können In- und Auslandszahlungen effizienter als heute abgewickelt werden. Dazu ist es zwingend nötig, dass in den Zahlungsangaben ausschliesslich die 21-stellige IBAN Nummer (CH99 9999 9999 9999 9999 9) verwendet wird. Die heute bekannten Einzahlungsscheine werden durch einen Beleg mit QR-Code vollständig ersetzt. Der Prozess soll im Jahr 2020 abgeschlossen sein.
Allerdings wird der bekannte Überweisungsstandard DTA bereits in den Jahren 2017 und 2018 von den Finanzinstituten mit dem pain.001 ersetzt. Dies betrifft fast alle Unternehmen. Falls Sie mit Sage 50 arbeiten ist dieser Standard ab der Version 2016 bereits integriert. Sie müssen also nur noch mit Ihrem Finanzinstitut den Umstellungszeitpunkt festlegen. Weitere Neuigkeiten zu diesem Thema erhalten Sie auf der zentralen Informationsplattform PaymentStandards.ch.
- Roger Graber
Die gesetzlichen Sozialversicherungen erfahren keine Änderungen für das Jahr 2017.
- Roger Graber
Die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises wurde von der eidg. Steuerverwaltung an verschiedenen gesetzliche Änderungen angepasst. Wesentliche Punkte betreffen die Geschäftsfahrzeuge (Stichwort FABI Beschränkung des Fahrkostenabzugs auf maximal CHF 3'000), die Aus- und Weiterbildungskosten, Mitarbeiterbeteiligungen und Expatriates. Vor allem die Änderung bei den Geschäftsfahrzeugen kann Steuerfolgen für den Mitarbeiter haben und Mehraufwand für den Arbeitgeber bedeuten.
- Roger Graber