Januar 2020 (Gesetzliche Änderungen per 01.01.2020)
Die Lohnbuchhaltung ist zu aktualisieren. Die Beiträge der AHV werden erstmals seit über 40 Jahren angehoben. Die Erhöhung beträgt 0.3%. Der Beitragssatz wird zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt und beträgt neu je 5.275%. In den Kantonen St. Gallen, Basel-Stadt und Freiburg gibt es auch Änderungen bei den Familienzulagen. Die übrigen Ansätze der gesetzlichen Sozialleistungen bleiben gleich. Bei den übrigen Versicherungen (Unfall, Unfallzusatz, Krankentaggeld) sind die Meldungen der Versicherungsgesellschaften per Ende Jahr gut zu studieren.
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