Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises
Die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises wurde von der eidg. Steuerverwaltung an verschiedenen gesetzliche Änderungen angepasst. Wesentliche Punkte betreffen die Geschäftsfahrzeuge (Stichwort FABI Beschränkung des Fahrkostenabzugs auf maximal CHF 3'000), die Aus- und Weiterbildungskosten, Mitarbeiterbeteiligungen und Expatriates. Vor allem die Änderung bei den Geschäftsfahrzeugen kann Steuerfolgen für den Mitarbeiter haben und Mehraufwand für den Arbeitgeber bedeuten.