Gesetzliche Änderungen per 01.01.2025
Familienzulagen
Die gesetzlichen Familienzulagen werden per 01.01.2025 erhöht. Dies betrifft automatisch alle Kantone, welche bisher die heutigen Mindestansätze ausbezahlt haben. Derzeit richten bei den Familienzulagen sieben Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG,TG und TI) die Mindestansätze aus. Näheres finden Sie hier. Die Kantone Bern und Zug planen ebenfalls die Zulagen zu erhöhen. Die neuen Zulagen sind bei Infoniqa ONE 50 im Firmenstamm/Register FAK-Tabellen zu ändern.
Zudem muss auch der Grenzbetrag für geringfügige Löhne/Einkommen angepasst werden. Biser lag die Grenze bei Fr. 2'300 ab dem 01.01.2025 bei Fr. 2'500.
Mehrwertsteuer
Ab dem 01.01.2025 wird es auf Antrag bei der ESTV möglich sein die Mwst nur noch einmal pro Jahr abzurechnen. Allerdings müssen Akontozahlungen gemacht werden. Über die Vor- und Nachteile beraten wir Sie gerne. Jeder Mwst-Pflichtige muss die Mwst Online abrechnen. Die Mwst-Abrechnungsformulare in Papierform werden komplett verschwinden.
Neu sind mehr als zwei Steuersätze bei der Saldosteuersatzmethode möglich. Der Umsatz pro Steuersatz muss mindestens 10% vom Gesamtumsatz betragen. Gleichzeitig wurden einzelne Branchensteueransätze angepasst. Bitte prüfen Sie diese hier.
Der Wechsel von der effektiven zur Saldosteuersatzmethode und umgekehrt wurde neu geregelt. Der Aufwand ist jetzt grösser und lohnt sich nicht in jedem Fall. Weitere Informationen zu den Änderungen der Mwst 2025 finden hier.