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Verschiedene Sozialversicherungen ändern sich. Zum einen senkt sich der EO-Beitragssatz von 0.5% auf 0.45%. Dies ergibt den neuen AHV-Beitragssatz von 10.25 (bisher 10.30%). Für die Lohnabrechnung bedeutet dies, dass dem Arbeitnehmer neu 5.125% abgezogen werden. Der Personalverantwortliche beachte, dass es neu 3 Kommastellen braucht. Für Sage 50 kein Problem. Die zweite Änderung betrifft die Unfallversicherung. Der versicherte Höchstlohn wird von CHF 126'000 auf 148'200 heraufgesetzt. Diese Änderung betrifft unteranderem aber auch die ALV, das IV-Taggeld und die Familienzulagen der Selbständigerwerbenden, da diese Gesetze auf dem Höchstlohn der Unfallversicherung basieren.
- Roger Graber
Bekannt sein dürfte die Erhöhung der MWST-Sätze (7.6% auf 8.0%, 2.4% auf 2.5% und 3.6% auf 3.8%). Die Leistungserbringung entscheidet über den anzuwendenden Steuersatz. Deshalb wäre die einfachste Art alle angefangenen Arbeiten bis zum 31.12.2010 mit den alten Steuersätzen abzurechen. Näheres erfahren Sie aus der MWST-Info 19.
- Roger Graber
Die Revision der ALV wurde vom Stimmvolk angenommen. Die Abzüge bis zum maximal versicherten Lohn von CHF 126'000 erhöhen sich von bisher 2% auf 2.2%. Dies bedeutet für den Arbeitnehmer einen Abzug von 1.1%. Auf den gleichen Zeitpunkt wird ein Solidaritätsbeitrag von 1% für Lohnbestandteile zwischen dem max. versicherten Lohn (126'000 Franken) und dem zweieinhalbfachen davon (315'000 Franken) wieder eingeführt. Dies ergibt einen zusätzlichen Abzug von 0.5% für besser verdienende Arbeitnehmer. Alle swissdec geprüften Lohnprogramme sind auf diesen ALV2-Abzug vorbereitet.
- Roger Graber
Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2011 angepasst. Die einfache maximale AHV/IV-Rente beträgt neu 27'840 CHF. Diese Anpassung hat auch Auswirkung auf die BVG und Säule 3a Grenzwerte.
Der Beitragssatz der AHV wird von bisher 10.10% auf 10.30 erhöht. Für den Arbeitnehmer bedeuted dies, dass der AHV-Abzug von 5.05% auf 5.15% erhöht wird.
- Roger Graber