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Familienzulagen
Die gesetzlichen Familienzulagen werden per 01.01.2025 erhöht. Dies betrifft automatisch alle Kantone, welche bisher die heutigen Mindestansätze ausbezahlt haben. Derzeit richten bei den Familienzulagen sieben Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG,TG und TI) die Mindestansätze aus. Näheres finden Sie hier. Die Kantone Bern und Zug planen ebenfalls die Zulagen zu erhöhen. Die neuen Zulagen sind bei Infoniqa ONE 50 im Firmenstamm/Register FAK-Tabellen zu ändern.
Zudem muss auch der Grenzbetrag für geringfügige Löhne/Einkommen angepasst werden. Biser lag die Grenze bei Fr. 2'300 ab dem 01.01.2025 bei Fr. 2'500.
Mehrwertsteuer
Ab dem 01.01.2025 wird es auf Antrag bei der ESTV möglich sein die Mwst nur noch einmal pro Jahr abzurechnen. Allerdings müssen Akontozahlungen gemacht werden. Über die Vor- und Nachteile beraten wir Sie gerne. Jeder Mwst-Pflichtige muss die Mwst Online abrechnen. Die Mwst-Abrechnungsformulare in Papierform werden komplett verschwinden.
Neu sind mehr als zwei Steuersätze bei der Saldosteuersatzmethode möglich. Der Umsatz pro Steuersatz muss mindestens 10% vom Gesamtumsatz betragen. Gleichzeitig wurden einzelne Branchensteueransätze angepasst. Bitte prüfen Sie diese hier.
Der Wechsel von der effektiven zur Saldosteuersatzmethode und umgekehrt wurde neu geregelt. Der Aufwand ist jetzt grösser und lohnt sich nicht in jedem Fall. Weitere Informationen zu den Änderungen der Mwst 2025 finden hier.
- Roger Graber
Version 2025 (ab September 2024 )
Kursunterlagen zur Anlagenbuchhaltung Columna für ONE 50 verfügbar.
Monats-Budgetfunktion für die Excel-Schnittstelle von Infoniqa ONE 50 verfügbar. Dadurch ist ein Soll/IST-Vergleich über alle Kostenstellen und Kostenarten pro Monat, Quartal und Jahr möglich.
Wir helfen Ihnen gerne beim Erstellen von Mehrjahresvergleichen oder Kostenstellenauswertungen mit der Infoniqa ONE 50 Buchhaltung.
- Roger Graber
Der Titel oben ist etwas irreführend. Jedes mehrwertsteuerpflichtige Unternehmung muss sich ab sofort überlegen, ob die verrechnete Leistung auch das Jahr 2024 betrifft. Insbesondere Verrechnung von Jahres-Serviceverträgen und -abonnementen, müssen pro rata für die zwei Steuersätze abgerechnet werden (siehe Mwst-Info 19). Dies ist noch der einfache Teil. Bis Mitte Jahr kann die eidg. Steuerverwaltung die neuen Mwst-Sätze aber nicht entgegennehmen. Soll heissen: In den Mwst-Abrechnungen der Quartale 1 und 2 müssen die Umsätze für das Jahr 2024 mit dem verrechneten Steuersatz von 8.1% zu 7.7% falsch deklariert werden.
Dies führt unweigerlich zu Differenzen in der Buchhaltung. Deshalb müssen Sie für das erste Halbjahr 2023 eine Übergangslösung in Ihrem Buchhaltungsprogramm finden. Bei wenigen Buchungen empfehlen wir eine manuelle Anpassung aller betroffenen Buchungen rückwirkend im 3. Quartal 2023. Sind es aber viele Rechnungen so haben wir für das Buchhaltungsprogramm Infoniqa ONE 50 (ehemals. Sage 50) einen Lösungsvorschlag erarbeitet. Mit einem zusätzlichen Steuerschlüssel und einer einzigen Umbuchung im 3. Quartal kann dieses Problem gelöst werden.
- Roger Graber
Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Solidaritätsbeitrag bei der ALV fällt per 01.01.2023 weg. Seit 2011 wurde dieser Beitrag erhoben. Im 2022 betrug er 1.0% für Lohnanteile von über Fr. 148'200.
- Roger Graber
Das neue Gesetz und die dazugehörende Verordnung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Neu muss immer mit dem anspruchsberechtigten Kanton abgerechnet werden, d.h. mit dem Wohnsitzkanton. Zudem müssen bei einem Teilzeitangestellten alle weiteren Anstellungsverhältnisse dem Arbeitgeber bekannt sein. Ansonsten wird dem Arbeitnehmer bei jedem Arbeitgeber der Teilzeitlohn mit dem 100%-Steuersatz abgerechnet. Die vollständigen Informationen finden Sie im Kreisschreiben 45 der dirketen Bundessteuer.
- Roger Graber
Die AHV-Altersrente wurde erhöht von bisher CHF 28‘440 auf neu CHF 28‘680. Dies bewirkt bei der BVG und der Säule 3a Änderungen der minimalen und maximalen Werte, z.B. der Koordinationsabzug ist neu CHF 25‘095 (bisher CHF 24‘885). Alle neuen Werte finden Sie hier.
- Roger Graber
Unselbständigerwerbende
- AHV/IV/EO-Abzug neu 10.6% (AG und AN je 5.3% bisher 5.275%)
Selbständigerwerbende
- Die Beitragsskala wurde angepasst. Neu von 5.371 bis 10% (bisher 5.346% bis 9.95%)
Nichterwerbstätige
- Mindestbeitrag neu CHF 503 (bisher CHF 496)
- Maximalbeitrag neu CHF 25‘150 (bisher 24‘800)
- Roger Graber
Für das Jahr 2021 sind sicher Änderungen bei der AHV, BVG und Quellensteuer zu berücksichtigen. Bei der AHV hat die Annahme des Vaterschaftsurlaubs dazu geführt, dass der EO-Beitragssatz (ist im AHV-Abzug enthalten) um 0.05% erhöht wurde. Zudem tritt das neue Quellensteuergesetz in Kraft. Näheres dazu sind aus dem Kreisschreiben 45 der direkten Bundessteuer ersichtlich. Wir empfehlen sehr, sich mit den Neuerungen bei der Quellensteuer auseinanderzusetzen und die zwingenden Anpassungen in Ihrer Lohnbuchhaltung vorzunehmen.
Wie diese Änderungen in der Sage 50 Extra Lohnbuchhaltung vorzunehmen sind, finden Sie in der Onlinehelp von Sage Schweiz.
- Roger Graber
Damit ist der fortbestand für die Produkte Sage Start, Sage 50 Extra und Sage 200 gesichert. Mehr dazu erfahren Sie hier.
- Roger Graber
Per 1. August 2020 wurde das revidierte Familienzulagengesetz in Kraft gesetzt (siehe Mitteilung des Bundes). Darin wurden drei wesentliche Punkte geändert:
- Ausbildungszulagen bereits ab dem 15. Altersjahr möglich,
- Familienzulage für arbeitslose Mütter und
- eine gesetzliche Grundlage für die Finanzhilfen an Familienorganisationen.
Für die Firmen resp. Arbeit in der Lohnbuchhaltung ist nur der 1. Punkt relevant. In der Lohnbuchhaltung muss es möglich sein in den entsprechenden Fällen (Kind startet die Ausbildung bereits im Alter von 15 Jahren) anstatt der bisherigen Kinderzulagen bereits die Ausbildungszulage auszurichten. Wie Sie diese Änderung mit der Buchhaltungssoftware Sage 50 Extra bewerkstelligen ersehen Sie aus diesem Dokument.
- Roger Graber