Revision des Familienzulagengesetzes
Per 1. August 2020 wurde das revidierte Familienzulagengesetz in Kraft gesetzt (siehe Mitteilung des Bundes). Darin wurden drei wesentliche Punkte geändert:
- Ausbildungszulagen bereits ab dem 15. Altersjahr möglich,
- Familienzulage für arbeitslose Mütter und
- eine gesetzliche Grundlage für die Finanzhilfen an Familienorganisationen.
Für die Firmen resp. Arbeit in der Lohnbuchhaltung ist nur der 1. Punkt relevant. In der Lohnbuchhaltung muss es möglich sein in den entsprechenden Fällen (Kind startet die Ausbildung bereits im Alter von 15 Jahren) anstatt der bisherigen Kinderzulagen bereits die Ausbildungszulage auszurichten. Wie Sie diese Änderung mit der Buchhaltungssoftware Sage 50 Extra bewerkstelligen ersehen Sie aus diesem Dokument.