Änderungen in der Lohnbuchhaltung 2021
Für das Jahr 2021 sind sicher Änderungen bei der AHV, BVG und Quellensteuer zu berücksichtigen. Bei der AHV hat die Annahme des Vaterschaftsurlaubs dazu geführt, dass der EO-Beitragssatz (ist im AHV-Abzug enthalten) um 0.05% erhöht wurde. Zudem tritt das neue Quellensteuergesetz in Kraft. Näheres dazu sind aus dem Kreisschreiben 45 der direkten Bundessteuer ersichtlich. Wir empfehlen sehr, sich mit den Neuerungen bei der Quellensteuer auseinanderzusetzen und die zwingenden Anpassungen in Ihrer Lohnbuchhaltung vorzunehmen.
Wie diese Änderungen in der Sage 50 Extra Lohnbuchhaltung vorzunehmen sind, finden Sie in der Onlinehelp von Sage Schweiz.