Erhöhung der ALV-Abzüge
Die Revision der ALV wurde vom Stimmvolk angenommen. Die Abzüge bis zum maximal versicherten Lohn von CHF 126'000 erhöhen sich von bisher 2% auf 2.2%. Dies bedeutet für den Arbeitnehmer einen Abzug von 1.1%. Auf den gleichen Zeitpunkt wird ein Solidaritätsbeitrag von 1% für Lohnbestandteile zwischen dem max. versicherten Lohn (126'000 Franken) und dem zweieinhalbfachen davon (315'000 Franken) wieder eingeführt. Dies ergibt einen zusätzlichen Abzug von 0.5% für besser verdienende Arbeitnehmer. Alle swissdec geprüften Lohnprogramme sind auf diesen ALV2-Abzug vorbereitet.