AHV/IV-Renten Erhöhung
Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2011 angepasst. Die einfache maximale AHV/IV-Rente beträgt neu 27'840 CHF. Diese Anpassung hat auch Auswirkung auf die BVG und Säule 3a Grenzwerte.
Der Beitragssatz der AHV wird von bisher 10.10% auf 10.30 erhöht. Für den Arbeitnehmer bedeuted dies, dass der AHV-Abzug von 5.05% auf 5.15% erhöht wird.