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2023

 

Mehrwertsteuer Steuersatzerhöhung per 01.01.2024

 

Der Titel oben ist etwas irreführend. Jedes mehrwertsteuerpflichtige Unternehmung muss sich ab sofort überlegen, ob die verrechnete Leistung auch das Jahr 2024 betrifft. Insbesondere Verrechnung von Jahres-Serviceverträgen und -abonnementen, müssen pro rata für die zwei Steuersätze abgerechnet werden (siehe Mwst-Info 19). Dies ist noch der einfache Teil. Bis Mitte Jahr kann die eidg. Steuerverwaltung die neuen Mwst-Sätze aber nicht entgegennehmen. Soll heissen:  In den Mwst-Abrechnungen der Quartale 1 und 2 müssen die Umsätze für das Jahr 2024 mit dem verrechneten Steuersatz von 8.1% zu 7.7% falsch deklariert werden. Dies führt unweigerlich zu Differenzen in der Buchhaltung. Deshalb müssen Sie für das erste Halbjahr 2023 eine Übergangslösung in Ihrem Buchhaltungsprogramm finden. Bei wenigen Buchungen empfehlen wir eine manuelle Anpassung aller betroffenen Buchungen rückwirkend im 3. Quartal 2023. Sind es aber viele Rechnungen so haben wir für das Buchhaltungsprogramm Infoniqa ONE 50 (ehemals. Sage 50) einen Lösungsvorschlag erarbeitet. Mit einem zusätzlichen Steuerschlüssel und einer einzigen Umbuchung im 3. Quartal kann dieses Problem gelöst werden.   

 

Änderungen in der Lohnbuchhaltung 2023

Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Solidaritätsbeitrag bei der ALV fällt per 01.01.2023 weg. Seit 2011 wurde dieser Beitrag erhoben. Im 2022 betrug er 1.0% für Lohnanteile von über Fr. 148'200. 

 

2021

Infoniqa Österreich GmbH übernimmt Sage Schweiz AG 

Damit ist der fortbestand für die Produkte Sage Start, Sage 50 Extra und Sage 200 gesichert. Mehr dazu erfahren Sie hier.

 

Änderungen in der Lohnbuchhaltung 2021

Für das Jahr 2021 sind sicher Änderungen bei der AHV, BVG und Quellensteuer zu berücksichtigen. Bei der AHV hat die Annahme des Vaterschaftsurlaubs dazu geführt, dass der EO-Beitragssatz (ist im AHV-Abzug enthalten) um 0.05% erhöht wurde. Zudem tritt das neue Quellensteuergesetz in Kraft. Näheres dazu sind aus dem Kreisschreiben 45 der direkten Bundessteuer ersichtlich. Wir empfehlen sehr, sich mit den Neuerungen bei der Quellensteuer auseinanderzusetzen und die zwingenden Anpassungen in Ihrer Lohnbuchhaltung vorzunehmen.

Wie diese Änderungen in der Sage 50 Extra Lohnbuchhaltung vorzunehmen sind, finden Sie in der Onlinehelp von Sage Schweiz.

 

AHV-Anpassung

Unselbständigerwerbende

AHV/IV/EO-Abzug neu 10.6% (AG und AN je 5.3% bisher 5.275%)

Selbständigerwerbende

Die Beitragsskala wurde angepasst. Neu von 5.371 bis 10% (bisher 5.346% bis 9.95%)

Nichterwerbstätige

Mindestbeitrag neu CHF 503 (bisher CHF 496)

Maximalbeitrag neu CHF 25‘150 (bisher 24‘800)

 

BVG-Anpassung

Die AHV-Altersrente wurde erhöht von bisher CHF 28‘440 auf neu CHF 28‘680. Dies bewirkt bei der BVG und der Säule 3a Änderungen der minimalen und maximalen Werte, z.B. der Koordinationsabzug ist neu CHF 25‘095 (bisher CHF 24‘885). Alle neuen Werte finden Sie hier.

 

Quellensteuer

Das neue Gesetz und die dazugehörende Verordnung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Neu muss immer mit dem anspruchsberechtigten Kanton abgerechnet werden, d.h. mit dem Wohnsitzkanton. Zudem müssen bei einem Teilzeitangestellten alle weiteren Anstellungsverhältnisse dem Arbeitgeber bekannt sein. Ansonsten wird dem Arbeitnehmer bei jedem Arbeitgeber der Teilzeitlohn mit dem 100%-Steuersatz abgerechnet. Die vollständigen Informationen finden Sie im Kreisschreiben 45 der dirketen Bundessteuer. 

 

2020

August 2020 Revision des Familienzulagengesetzes 

Per 1. August 2020 wurde das revidierte Familienzulagengesetz in Kraft gesetzt (siehe Mitteilung des Bundes). Darin wurden drei wesentliche Punkte geändert:

1. Ausbildungszulagen bereits ab dem 15. Altersjahr möglich,
2. Familienzulage für arbeitslose Mütter und
3. eine gesetzliche Grundlage für die Finanzhilfen an Familienorganisationen.

Für die Firmen resp. Arbeit in der Lohnbuchhaltung ist nur der 1. Punkt relevant. In der Lohnbuchhaltung muss es möglich sein in den entsprechenden Fällen (Kind startet die Ausbildung bereits im Alter von 15 Jahren) anstatt der bisherigen Kinderzulagen bereits die Ausbildungszulage auszurichten. Wie Sie diese Änderung mit der Buchhaltungssoftware Sage 50 Extra bewerkstelligen ersehen Sie aus diesem Dokument.    

 

Juli 2020 Rechnungen mit QR-Einzahlungsschein

Ab diesem Monat können die ersten Rechnungen mit dem neuen Einzahlungsschein versendet werden. Dieser enthält neu einen QR-Code und  der gesamte Beleg wird nun QR-Rechnung genannt. Näheres erfahren Sie hier. Sage Schweiz stellt ebenfalls ein Dokument für die Erfassung mit Sage 50 Extra zur Verfügung. Die genauen Voraussetzungen erfahren Sie bei uns.

 

Juni 2020 Kurzarbeitsentschädigung und Mehrwertsteuer (Mwst)

Die Kurzarbeitsentschädigung ist auch auf der Mehrwertsteuerabrechnung unter der Ziffer 910 aufzuführen. Dabei handelt es sich um einen Ertrag welcher aber mangels Leistung nicht mit Mwst abzurechnen ist. Die Entschädigung führt auch zu keiner Vorsteuerkürzung. Offiziell findet man dies bei der Estv unter 'Massnahmen aufgrund COVID-19 Fragen und Antworten zur Mehrwertstuer'.

 

März 2020 (Kurzarbeit mit Sage 50 Extra Lohnbuchhaltung)

Das Corona Virus hat nicht nur Einfluss auf unser tägliches Leben sondern auch auf unsere Lohnabrechnung. Sehr viele Betriebe haben die Voranmeldung für 'Kurzarbeit' eingereicht. Nun müssen Sie mit der nächsten Lohnabrechnung auch diese Ausfallstunden korrekt verarbeiten. Dazu haben wir ein Dokument erarbeitet welches Sie bei der Lohn Verarbeitung mit Sage 50 Extra unterstützen soll. Sollte es noch Änderungen geben werden diese laufend hochgeladen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei.  

 

Januar 2020 (Gesetzliche Änderungen per 01.01.2020)

Die Lohnbuchhaltung ist zu aktualisieren. Die Beiträge der AHV werden erstmals seit über 40 Jahren angehoben. Die Erhöhung beträgt 0.3%. Der Beitragssatz wird zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt und beträgt neu je 5.275%. In den Kantonen St. Gallen, Basel-Stadt und Freiburg gibt es auch Änderungen bei den Familienzulagen. Die übrigen Ansätze der gesetzlichen Sozialleistungen bleiben gleich. Bei den übrigen Versicherungen (Unfall, Unfallzusatz, Krankentaggeld) sind die Meldungen der Versicherungsgesellschaften per Ende Jahr gut zu studieren.

 

Alles über den Jahreswechsel in der Lohnbuchhaltung von Sage 50 Extra erfahren Sie hier. 

 

2019

Juni 2019 Stand der QR-Rechnung

Die Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs (ISO20022) beinhaltet auch die Abschaffung der über 100 jährigen Einzahlungsscheine. Dafür wurde die QR-Rechnung entwickelt. Der QR-Code ist nun bekannt und die ersten QR-Rechnungen können ab dem 30. Juni 2020 verarbeitet werden. Ab diesem Datum sollte die Kreditorenbuchhaltung diese Rechnungen am Besten digital verarbeiten können (Aktualisierung der Software und der Lesegeräte nicht vergessen). Zudem muss auch die Fakturierungssoftware innerhalb einer Übergangsfrist aktualisiert werden. Früher war von einer Übergangsfrist von 2 Jahren, also bis 2022, die Rede. Solange wird es bestimmt auch noch die 'alten' Einzahlungsscheine geben. Näheres erfahren Sie hier.

  

2017 / 2018

November 2017 (01.01.2018)

Infolge der diversen Änderungen der eidg. Mwst (Steuersätze und Gesetz per 01.01.2018) sind auch Anpassungen in der Software nötig. Sage Schweiz liefert für diese Anpassungen ein Mwst-Konvertierungstool 2017 für die automatische Anpassung der Steuersätze, Kontoverknüpfungen und Mwst-Formular für Sage 50 Version 2017 aus. Die Beschreibung dazu, finden Sie in der ‚Anleitung_MWST_Konverter_2017‘. Auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze können sich ändern und müssen überprüft werden.

 

Wichtig! Das Mwst-Abrechnungsformular ändert bereits für das 4. Quartal 2017 und wird nochmals textlich angepasst für die Abrechnungen ab dem 01.01.2018.

 

 

Juli 2017

Der Standard ISO 20022 im Zahlungsverkehr nähert sich mit grossen Schritten. Vor allem die PostFinance treibt ihr Projekt voran, da sie per 31.12.2017 alle Kunden umgestellt haben möchten. Die Banken folgen dann bis spätestens 30.06.2018. Was bedeutet dies für die Sage 50 Kunden. Sage Schweiz ist bei dieser Harmonisierung als Buchhaltungssoftware Vertreter an vorderster Front mit dabei. Sie finden hier eine detaillierte Beschreibung und eine Übersicht über die benötigten Versionen.    

Folgende Formate werden durch neue Formate ersetzt:

Aktuell

Neu

Bedeutung

Verwendung

DTA/EZAG

 

Pain.001

 

Payment Initiation

Customer Credit Transferinitiation

Zahlungsauftrag

Auftragsanlieferung

 -

 

 

Pain.002

 

 

Payment Initiation

Customer Payment Status Report

 

Statusmeldung,

informiert schrittweise über die Verarbeitung

der Aufträge mit pain.001 und pain.008

LSV+  

 

Pain.008

 

Payment Initiation

Customer Direct Debit Initiation

Lastschriftenauftrag

 

MT942

 

Camt.052

 

Cash Management 

Bank to Customer Accont Report Intraday

Abruf von Itraday Kontoumsätzen 

 

MT940

 

Camt.053

 

Cash Management

Bank to Customer Statement End-of-day

Kontoauszug am Tagesende

strukturierte Alternative zum SWIFT-Kontoauszug 

BESR/VESR

 

Camt.054

 

Cash Management

Bank to Customer Debit Credit Notification 

Anzeige von gebuchten Zahlungen

Belastungs-/Gutschriftenanzeige 

Die Umstellung auf den neuen Einzahlungsscheines mit QR-Code folgt dann zwischen 2019 und 2020.

 

Januar 2017

 

Die gesetzlichen Sozialversicherungen erfahren keine Änderungen für das Jahr 2017

 

Harmonisierung Zahlungsverkehr und Einführung des Standard ISO 20022  (Video)

In vier Bereichen des Schweizer Zahlungsverkehrs werden die Verfahren standardisiert und harmonisiert: Überweisungen, Lastschriften, Avisierungen/Reporting sowie Einzahlungsscheine. Mit dem neuen Standard ISO 20022 können In- und Auslandszahlungen effizienter als heute abgewickelt werden. Dazu ist es zwingend nötig, dass in den Zahlungsangaben ausschliesslich die 21-stellige IBAN Nummer (CH99 9999 9999 9999 9999 9) verwendet wird. Die heute bekannten Einzahlungsscheine werden durch einen Beleg mit QR-Code vollständig ersetzt. Der Prozess soll im Jahr 2020 abgeschlossen sein. 

Allerdings wird der bekannte Überweisungsstandard DTA bereits in den Jahren 2017 und 2018 von den Finanzinstituten mit dem pain.001 ersetzt. Dies betrifft fast alle Unternehmen. Falls Sie mit Sage 50 arbeiten ist dieser Standard ab der Version 2016 bereits integriert. Sie müssen also nur noch mit Ihrem Finanzinstitut den Umstellungszeitpunkt festlegen. Weitere Neuigkeiten zu diesem Thema erhalten Sie auf der zentralen Informationsplattform PaymentStandards.ch.  

 

2016

 

Januar 2016

 

Verschiedene Sozialversicherungen ändern sich. Zum einen senkt sich der EO-Beitragssatz von 0.5% auf 0.45%. Dies ergibt den neuen AHV-Beitragssatz von 10.25 (bisher 10.30%). Für die Lohnabrechnung bedeutet dies, dass dem Arbeitnehmer neu 5.125% abgezogen werden. Der Personalverantwortliche beachte, dass es neu 3 Kommastellen braucht. Für Sage 50 kein Problem. Die zweite Änderung betrifft die Unfallversicherung. Der versicherte Höchstlohn wird von CHF 126'000 auf 148'200 heraufgesetzt. Diese Änderung betrifft unteranderem aber auch die ALV, das IV-Taggeld und die Familienzulagen der Selbständigerwerbenden, da diese Gesetze auf dem Höchstlohn der Unfallversicherung basieren.

 

Die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises wurde von der eidg. Steuerverwaltung an verschiedenen gesetzliche Änderungen angepasst. Wesentliche Punkte betreffen die Geschäftsfahrzeuge (Stichwort FABI Beschränkung des Fahrkostenabzugs auf maximal CHF 3'000), die Aus- und Weiterbildungskosten, Mitarbeiterbeteiligungen und Expatriates. Vor allem die Änderung bei den Geschäftsfahrzeugen kann Steuerfolgen für den Mitarbeiter haben und Mehraufwand für den Arbeitgeber bedeuten.     

 

2015

 

Juni 2015

 

Sage 50 2015 ist ab sofort verfügbar. Die grösste Neuerung ist, dass es Sage 50 ab diesem Jahr mit zwei verschiedenen Datenbanken gibt. Die bisherige Btrieve DB und neu mit Microsoft SQL Server. Die SQL-Version wird unter dem neuen Namen 'Sage 50 Extra' ausgeliefert und kann nur noch gemietet werden. Näheres dazu finden Sie auf der Homepage von Sage Schweiz. Wir zeigen Ihnen gerne die Unterschiede zwischen den beiden Versionen auf; vor allem aber auch die neuen Möglichkeiten.

 

 

April 2015

Anlagenbuchhaltung Sage 50 Falls Sie mit dem Gedanken spielen eine Anlagenbuchhaltung einzuführen nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einführung und können Ihnen auch Kursunterlagen zur Verfügung stellen.

 

IBAN-TOOL Sage 50 kann nicht mehr aktualisiert werden. Die SIX hat den Downloadpfad auf ihrer Homepage geändert. Deshalb muss in der Sage 50 Buchhaltung dieser Pfad pro User angepasst werden. Das Dokument mit einer Beschreibung dieser Änderung finden Sie in unserem Downloadbereich.

 

Januar 2015

AHV/IV-Renten Erhöhung Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2015 angepasst. Die einfache maximale AHV/IV-Rente beträgt neu 28'200 CHF. Diese Anpassung hat auch Auswirkung auf die BVG und Säule 3a Grenzwerte.  Bitte beachten Sie dazu die Sozialversicherungsgrenzwerte 2015 im Downloadbereich.

 

2014

Januar 2014

MWST-Nr nur noch die UID-Nummer erlaubt Ab 01.01.2014 darf auf den Rechnungen nur noch die neue UID-Nr. mit dem Zusatz 'MWST' verwendet werden. Die alte sechstellige Referenz-Nr. verliert ihre Gültigkeit. Zudem können die wichtigsten MWST-Dokumentationen mit einem APP auf die Mobiltelefone geladen werden.

 

ALV Solidaritätsbeitrag unlimitiert Das Arbeitslosenversicherungsgesetzt wurde so geändert, dass auf dem gesamten Lohn über dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von zurzeit 126'000 Franken ein Beitrag von 1 Prozent erhoben wird. Die heutige Plafonierung bei 315'000 Franken wird per 1. Januar 2014 aufgehoben.

 

Quellensteuer neue Tarficodes und Unterstützung ELM Damit die Quellensteuerabrechnungen ab dem 1. Januar 2014 auch elek- tronisch übermittelt werden können, wurden für die ganze Schweiz die Tarifcodes vereinheitlicht. Insbesondere wurde für die Einelternfamilien neu der Tarifcode H und für die echten Grenzgänger aus Deutschland die Tarif- codes L bis P geschaffen.

 

April 2012

Personen Freizügigkeitsabkommen mit der EU

(Verordnung Nr. 883/04 und 987/09)

Auf den 1. April 2012 wurde das neue EU-Abkommen Nr. 883/04 in Kraft gesetzt. Diese Verordnungen ersetzen die Verordnungen 1408/71 und 574/72. Dadurch fällt das Formular E101 und E102 weg. Neu wird nur noch das Formular A1 benötigt und kann elektronisch ausgefüllt werden. Das Erwerbsortsprinzip gilt nach
wie vor. Allerdings gibt es neu die Ausnahme des geringfügigen Einkommens (<25%). Diese Regelung betrifft Mitarbeiter welche in mehr als einem Staat arbeiten. Das Abkommen und das Formular A1 finden Sie hier.

  

Januar 2011

AHV/IV-Renten Erhöhung Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2011 angepasst. Die einfache maximale AHV/IV-Rente beträgt neu 27'840 CHF. Diese Anpassung hat auch Auswirkung auf die BVG und Säule 3a Grenzwerte. 
Der Beitragssatz der AHV wird von bisher 10.10% auf 10.30 erhöht. Für den Arbeitnehmer bedeuted dies, dass der AHV-Abzug von 5.05% auf 5.15% erhöht wird.

 

Erhöhung der ALV-Abzüge Die Revision der ALV wurde vom Stimmvolk angenommen. Die Abzüge bis zum maximal versicherten Lohn von CHF 126'000 erhöhen sich von bisher 2% auf 2.2%. Dies bedeutet für den Arbeitnehmer einen Abzug von 1.1%. Auf den gleichen Zeitpunkt wird ein Solidaritätsbeitrag von 1% für Lohnbestandteile zwischen dem max. versicherten Lohn (126'000 Franken) und dem zweieinhalbfachen davon (315'000 Franken) wieder eingeführt. Dies ergibt einen zusätzlichen Abzug von 0.5% für besser verdienende Arbeitnehmer. Alle swissdec geprüften Lohnprogramme sind auf diesen ALV2-Abzug vorbereitet.

 

Steuersatzerhöhung MWST Bekannt sein dürfte die Erhöhung der MWST-Sätze (7.6% auf 8.0%, 2.4% auf 2.5% und 3.6% auf 3.8%). Die Leistungserbringung entscheidet über den anzuwendenden Steuersatz. Deshalb wäre die einfachste Art alle angefangenen Arbeiten bis zum 31.12.2010 mit den alten Steuersätzen abzurechen. Näheres erfahren Sie aus der MWST-Info 19.

 

Januar 2010

MWST-Gesetz 2010 Das neue MWST-Gesetz ist nun in Kraft gesetzt. Das Gesetz hat viele Änderungen erfahren.

Für die tägliche Arbeit ändert sich grundsätzlich nicht viel. Das MWST-Gesetz beinhaltet sogar viele Vereinfachungen. Leider hat die eidg. Steuerverwaltung aber die Gelegenheit benutzt, die Vereinfachungen im Gesetz mit einer Verkomplizierung (Erhöhung von Detail-Angaben) des Abrechungsformulars zu kompensieren.

 

Eine Änderung im Gesetz betrifft fast alle Betriebe. Die 50%-Reduktion der Vorsteuer auf Essen und Getränke fällt weg. Ab Januar 2010 kann die volle Vorsteuer geltend gemacht werden. Sollte Ihr Betrieb Subventionen und Spenden erhalten oder Dienstleistungen im Ausland beziehen wäre ein Blick ins neue Gesetz ratsam, bevor die erste Abrechnung erstellt wird. Auch ein Wechsel von der effektiven Methode zur Saldosteuer sollte geprüft werden. Einlageentsteuerung und Übertragung im Meldeverfahren sind weitere eher seltene Themen, welche neu ausgewiesen werden müssen. Und zuletzt erwähne ich noch den Eigenverbrauch, welcher neu als Vorsteuerkorrektur aufzuführen ist, sowie der Wegfall des Eigenverbrauchs beim Bau.